Die theoretische Mindestausbildung:
| Bei Ersterteilung |
Bei Erweiterung |
| 12 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff |
6 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff |
| 6 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff |
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff |
Während des Theorieunterrichts stehen Kaffee und kalte Getränke kostenlos zur Verfügung
Die praktische Mindestausbildung:
Zur Grundausbildung gehören Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der
Durchführung der Fahraufgaben sowie das Nachbesprechen und die Erörterung des
jeweiligen Ausbildungsstandes.
Erst wenn die Grundausbildung abgeschlossen wurde, kann mit den Sonderfahrten
(Überland, Autobahn etc.) begonnen werden.
5 Überlandfahrten - Schulung auf Bundes- und Landstraßen
(davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
4 Autobahnfahrten - Schulung auf Autobahnen
(davon eine Fahrt mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
3 Nachtfahrten - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den ÜL- und AB- Fahrten, mindestens zur Hälfte auf
Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten)
Flexibilität - unser Fahrlehrer richtet sich zeitlich nach Ihnen,
d. h. Termine werden nach dem Zeitplan des Fahrschülers abgesprochen!
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